Unsere Gewässerordnung

Die Gewässerordnung regelt die Ausübung der Angelfischerei an unseren Vereinsgewässern.

Oberstes Gebot: Aktiver Tier-, Natur- und Umweltschutz für jeden Fischereiausübungsberechtigten.

Wichtige Hinweise:

  • Beachte immer die aktuellen Schonzeiten und Mindestmaße je nach Fischart.
  • Die gültigen Fangbeschränkungen pro Fangtag sind dem Erlaubnisschein zu entnehmen.
  • Das Fangbuch ist bis spätestens 31. Dezember eines jeden Jahres unaufgefordert dem Gewässerwart oder einem Vorstandsmitglied des AV-Lollar abzugeben – alternativ per Post zusenden.
 

Alle Bestimmungen der Gewässerordnung sind verbindlich einzuhalten.

Gewässerordnung des AV-Lollar e.V.

Datenschutz-Übersicht

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